In vielen Bereichen des Lebens wird ein augenärztliches Gutachten benötigt, sei es zur Erlangung der Fahrtauglichkeit oder zur Vorlage bei Versorgungsämtern.
In unserer Praxis werden routinemäßig folgende Gutachten durchgeführt:
- Fahrtauglichkeit für alle Führerscheinklassen inklusive Personenbeförderung
- Flugtauglichkeit, Segeltauglichkeit
- Sozial- und Rentengutachten
- Begutachtung der Erwerbsunfähigkeit
- Unfallbegutachtung
- Untersuchung nach Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen wie G25 oder G37
- Blindenbegutachtung
Bitte beachten Sie, dass diese Untersuchungen meist sehr zeitintensiv sind und daher gut in den Praxisablauf integriert werden müssen. Teilen Sie uns deshalb bei Terminvereinbarung mit, welches Gutachten benötigt wird, damit wir einen reibungslosen Ablauf organisieren können.
Bei vielen dieser Untersuchung benötigen wir zur Feststellung Ihrer Identität ein amtliches Passdokument. Bringen Sie daher zur Untersuchung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Der Mesoptometer unterstützt in unserer Praxis bei der Erstellung von augenärztlichen Gutachten.
Mesoptometer
Der Mesoptometer dient zum einen der Messung des Dämmerungssehens und zum anderen der Bestimmung der Blendempfindlichkeit. Bei dieser Untersuchung müssen Sehzeichen entweder in einem dämmerigen Umfeld oder bei Blendung erkannt werden.
Diese Untersuchung wird zum einen gutachterlich bei der Frage nach Nachtfahrtauglichkeit oder bei arbeitsmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen eingesetzt. Darüber hinaus findet die Methode Einsatz bei der Quantifizierung von Sehstörung bei geringer Helligkeit retinalen oder neuronalen Funktionsstörungen.